ARB

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von
Reisevermittler Ganesha-Travel
Inh. Elisabeth Thaler

1 Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Buchung bietet der Kunde Ganesha-Travel den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Derjenige, der für sich und/oder für Dritte eine  Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtung aus der Auftragserteilung gegenüber Ganesha-Travel (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.)

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ganesha-Travel zustande. Die Annahme erfolgt mittels unmittelbar schriftlicher Bestätigung der Reise durch Ganesha-Travel  (Übermittlung einer Reisebestätigung).

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ganesha-Travel vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt  auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist an Ganesha-Travel die Annahme  erklärt.

1.5. Bei der Buchung kann Ganesha-Travel eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

2 Bezahlung

Unmittelbar nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung in Höhe von 80% des Gesamtreisepreises sowie der Ersatz von allfälligen Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw. ) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente), frühestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, bei Ganesha-Travel fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 9,2% Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit als vereinbart.

3 Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen

3.1. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

3.2. Ganesha-Travel hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und Gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Der Kunde kümmert sich selbstständig um Visa und aktuelle Reisepapiere, sodass die Einreise ins Zielland möglich ist. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich.

3.3. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der Buchung bzw. aus der Reisebestätigung, sofern diese von der Buchung abweicht und vom Kunden binnen der Bindungsfrist von Ganesha-Travel (vgl. Punkt 1.4) angenommen wird.

4 Änderungen des Vertrages bzw. der Leistungen; Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers, Umbuchungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Ganesha-Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Ganesha-Travel behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Gesamtreisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Entsprechende Reisepreissenkungen sind an den Kunden unmittelbar weiterzugeben.

4.3. Ab dem 20. Tag vor Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.

4.4. Ganesha-Travel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- bzw. Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls – bei erheblichen/wesentlichen Änderungen – über sein Recht einer kostenlose Umbuchung für eine gleichwertige andere Reiseveranstaltung, sofern Ganesha-Travel zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist, oder eines kostenlosen Rücktritts vom Vertrag zu belehrten. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich zu erklären.

4.5. Einem Wechsel in der Person des Reisenden kann Ganesha-Travel dann widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt, sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihre Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Andernfalls kann der Wechsel in der Person des Reisenden auf zwei Arten erfolgen:

4.5.1. Die Verpflichtungen des Kunden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Kunde die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

4.5.2 Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen.

Die Übertragung ist an Ganesha-Travel spätestens 31 Tage vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.

5 Rücktritt

 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ganesh-Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, ohne, dass dies von Ganesha-Travel zu vertreten ist, oder tritt er die Reise nicht an (No-show), so ist Ganesha-Travel anstelle des Reisepreises zur Forderung einer Stornogebühr berechtigt.

5.3. Ganesha-Travel hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • Bis 14 Tage nach Vertragsabschluss: 0% des Reisepreises*
  • Danach: 25% des Reisepreises
  • 60 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • 30 Tage vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

*Außer die Reise wird kurzfristiger gebucht(z.B. 60 Tage oder 30 Tage vor Reiseantritt). Für den Fall, dass Ganesha-Travel nachweisen kann, dass die zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich angefallenen Kosten höher sind als in der Stornostaffel veranschlagt, behält sich diese vor, entsprechend höhere Stornokosten in Rechnung zu stellen.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5. Bei einer Stornierung aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streiks, Seuchen, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.), auf die derjenige, der sich darauf beruft (d.h. der Kunde oder Ganesha-Travel), keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, steht dem Kunden grundsätzlich das Wahlrecht iSd Punktes 4.4 zu, wobei Ganesha-Travel dazu berechtigt ist, für bereits erbrachte Leistungen bzw. bereits getätigte Aufwendungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

5.6. Für den Fall, dass während der Reise eine Situation gem. Punkt 5.5. (z.B. Streik) eintritt, bleibt Ganesha-Travel aber jedenfalls leistungsfrei, muss aber jenen Betrag refundieren, die sie sich aufgrund der Unmöglichkeit der Leistungserbringung erspart hat.

5.7. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann Ganesha-Travel, sofern eine solche Umbuchung überhaupt noch möglich ist, ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zusätzlich zum Gesamtreisepreis erheben.

6 Nicht in Anspruch genommene Leistung

 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Ganesha-Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7 Rücktritt und Kündigung durch Ganesha-Travel

 7.1. Ganesha-Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertragzurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.

7.2. Ganesha-Travel ist zur sofortigen Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Ganesha-Travel nachhaltig

stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ganesha- Travel, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus eineranderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

8 Reisen mit besonderen Risiken

Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expeditionscharakter) haftet Ganesha-Travel – unbeschadet der Ausführungen unter Punkt 9 – nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb ihres Pflichtenbereiches geschieht.

9 Haftung von Ganesha-Travel

Ganesha-Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  • die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen
  • die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller im Rahmen des Abschlusses des Reisevertrages angegeben Reiseleistungen iSd Ausführungen unter 3.3
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

    10 Leistungsstörungen

 10.1. Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.

10.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Ganesha- Travel an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.

10.3. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

10.4. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.5. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Ganesha-Travel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig – durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Ganesha-Travel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Kunde schuldet Ganesha-Travel den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.6. Verletzen Ganesha-Travel oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig aus dem Vertragsverhältnis obliegende Pflichten, so ist sie dem Kunden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

11 Beschränkung der Haftung

 11.1. Die vertragliche Haftung von Ganesha-Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  • soweit Ganesha-Travel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Ganesha-Travel keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer sie hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

11.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen Ganesha-Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12 Mitwirkungspflicht

12.1. Der Kunde hat Ganesha-Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Reisebestätigung, Flugschein) nicht innerhalb der von Ganesha-Travel mitgeteilten Frist erhält

12.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt bzw. ihm bekannt wurde, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, einem Repräsentanten von Ganesha-Travel mitzuteilen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Darüber hinaus kann ihm – unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche – die schuldhafte Unterlassung der Meldung als Mitverschulden angerechnet werden und insofern auch seine schadenersatzrechtlichen Ansprüche schmälern.

13 Verjährung

13.1 Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden.

13.2 Schadenersatz- und sonstige Ansprüche verjähren nach 3 Jahren.

14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15 Auskunftserteilung, Datenschutz

15.1. Für die Leistungserbringung von Ganesha-Travel ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu  verarbeiten. Der Vertragspartner erteilt hierfür ausdrücklich seine Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auskünfte über die Namen der Reisenden und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Kunde hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.2. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Dienstleister eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den österreichischen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an den Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind.

15.3. Ganesha-Travel wird die ihr vom Kunden bekanntgebenden Informationen nur im Zusammenhang mit der Leistungserbringung – oder wie sonst in dieser Vereinbarung vorgesehen – nutzen.

Ganesha-Travel sendet dem Kunden ggf. Emails mit Neuigkeiten zum Unternehmen, Neuigkeiten über Reisen bzw. Reiseangebote sowie sonstige Informationen in Zusammenhang mit den von Ganesha-Travel angebotenen Leistungen und Zahlungserinnerungen. Dies erfolgt jeweils entsprechend der anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

15.4. Die Parteien werden die jeweils für sie anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 („DSG“) einhalten. In Bezug auf die im Rahmen der nach dieser Vereinbarung erbrachten

Dienstleistungen von Ganesha-Travel „verarbeiteten“ „personenbezogenen Daten“ der Kunden, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und End-Nutzer ist der Kunde „Auftraggeber“ und Ganesha-Travel „Dienstleister“ (diese Begriffe haben die im DSG bestimmte Bedeutung).

15.5. Ganesha-Travel wird entsprechend § 14 DSG angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.

15.6. Ganesha-Travel beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber dem Dienstleister entsprechend § 15 DSG zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

15.7. Ganesha-Travel wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen und entsprechend den Weisungen des Kunden verarbeiten. Die Weisungen des Kunden müssen sich im Rahmen der von Ganesha-Travel zu erbringenden Dienstleistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für Ganesha-Travel begründen. Der Kunde hat allein sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch Ganesha-Travel verursachen.

16 Gerichtsstand, Rechtswahl

Als Gerichtstand wird das für den Sitz von Ganesha-Travel sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Als Ort der Erfüllung wird der Sitz von Ganesha-Travel vereinbart. Der Kunde kann Ganesha-Travel nur an deren Sitz verklagen. Im Falle eines Rechtsstreits wird die Anwendung österreichischen Rechts ausdrücklich vereinbart.